Eine Erfolgsgeschichte mit bald 80 Jahren Tradition
Als die Schweiz per 1. Januar 1948 die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einführte, war das ein historischer Meilenstein. Bis dahin waren viele ältere Menschen auf ihre Familien, private Ersparnisse oder die öffentliche Fürsorge angewiesen. Bereits 1925 hatte die Bevölkerung die verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Doch erst am 6. Juli 1947 gelang der politische Durchbruch, als rund 80 Prozent der Stimmberechtigten Männer der Einführung der AHV von FDP Bundesrat Walther Stampfli zustimmten.
Die Idee war ebenso einfach wie wirkungsvoll: Die erwerbstätige Bevölkerung finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der älteren Generation. Wer heute arbeitet, bezahlt für jene, die gestern gearbeitet haben. Im Gegenzug darf er darauf vertrauen, dass die nächste Generation dasselbe tut. Dieses sogenannte Umlageverfahren bildet bis heute das Fundament der AHV. Es funktioniert allerdings nur dauerhaft, wenn Einnahmen und Ausgaben in einem tragfähigen Verhältnis stehen.
1972 wurde das schweizerische Drei-Säulen-System in der Bundesverfassung verankert. Die AHV als erste Säule soll die Existenz sichern. Die berufliche Vorsorge als zweite Säule ergänzt sie, während die private dritte Säule zusätzliche Eigenverantwortung ermöglicht.
Damit verbindet unser Vorsorgesystem zwei wesentliche Prinzipien: gesellschaftliche Solidarität und individuelle Vorsorge.
Ein Blick über die Landesgrenzen
Die Schweiz steht mit ihren Herausforderungen nicht allein da. In ganz Europa stellen die steigende Lebenserwartung, tiefe Geburtenraten und der demografische Wandel die Rentensysteme vor Probleme.
Deutschland finanziert seine gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls überwiegend über Beiträge von Erwerbstätigen und Arbeitgebern. Auch dort führen die demografische Entwicklung und das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbezügern zu erheblichem Finanzierungsdruck.
In Schweden werden die umlagefinanzierten Renten mit kapitalgedeckten Elementen kombiniert. Besonders interessant ist der automatische Anpassungsmechanismus, der die Rentenentwicklung an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Systems koppelt. Demografische und wirtschaftliche Veränderungen werden dadurch stärker berücksichtigt.
Die Niederlande wiederum kombinieren eine staatliche Grundrente mit einer bedeutenden kapitalgedeckten beruflichen Vorsorge. Zudem wird das gesetzliche Rentenalter unter Berücksichtigung der Lebenserwartung angepasst.
Diese Modelle lassen sich nicht einfach auf die Schweiz übertragen. Sie zeigen aber, dass eine langfristig tragfähige Altersvorsorge mehr verlangt als die wiederkehrende Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen. Auch strukturelle Anpassungen, Erwerbsanreize und das Rentenalter gehören zur Diskussion. Wobei ein höheres Rentenalter aus meiner Sicht durchaus kritisch betrachtet werden soll.
Die 13. AHV-Rente: Ein Versprechen ohne Finanzierung
Im Wissen, dass die Finanzierung nicht geklärt ist, stimmten am 3. März 2024 rund 58% der Schweizerinnen und Schweizer für die Einführung einer 13. AHV-Rente.
Dabei waren die zusätzlichen Kosten bereits damals absehbar. Die 13. AHV-Rente erhöht die jährlichen Altersrenten um 8,33 Prozent. Bei Millionen Rentenbezügern summiert sich dies auf Milliardenbeträge.
Im Abstimmungskampf argumentierten die Befürworter, dass bis ungefähr 2030 keine zusätzliche Finanzierung notwendig sei. Es sei genügen Geld in den Töpfen. Danach würden zusätzliche Lohnbeiträge von je 0,4 Prozentpunkten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausreichen.
Heute stehen wir vor einer anderen Ausgangslage. Die 13. AHV-Rente verursacht bereits 2026 Mehrkosten von über vier Milliarden Franken. Ab 2035 steigen diese auf mehr als fünf Milliarden Franken jährlich.
Zwar beruhen langfristige Finanzperspektiven auf Annahmen, die sich verändern können. Dennoch zeigt sich ein grundlegendes Problem: Eine politisch beschlossene Leistung muss dauerhaft finanziert werden, unabhängig davon, wie überzeugend die Versprechen im Abstimmungskampf geklungen haben.
Erst die Leistung versprechen, dann die Rechnung präsentieren?
Die Abstimmung über die 13. AHV-Rente offenbart auch eine grundsätzliche Schwäche unseres politischen Systems: Volksinitiativen können milliardenschwere Mehrausgaben verlangen, ohne gleichzeitig deren Finanzierung verbindlich zu regeln.
Bei der 13. AHV-Rente wurde eine zusätzliche Leistung beschlossen, während die Frage nach deren Finanzierung vertagt wurde. Die Bevölkerung konnte damit über den Nutzen abstimmen, ohne gleichzeitig über die damit verbundenen finanziellen Belastungen entscheiden zu müssen.
Aus finanzpolitischer Sicht spricht einiges dafür, dass Initiativen, die dauerhaft Milliarden kosten, ohne nachvollziehbaren Finanzierungsplan nicht mehr zur Abstimmung gelangen dürfen. Denn, wer neue staatliche Leistungen verlangt, sollte auch aufzeigen müssen, wie diese bezahlt werden sollen. Durch zusätzliche Steuern? Höhere Lohnbeiträge? Einsparungen an anderer Stelle? Oder eine Kombination verschiedener Massnahmen?
Ein solcher Finanzierungsvorschlag müsste überprüfbar sein und die langfristigen Auswirkungen auf den Staatshaushalt, die Wirtschaft und die Bevölkerung offenlegen.
Heute kennt die Bundesverfassung für Volksinitiativen keine entsprechende Finanzierungspflicht. Ein zusätzlicher Gültigkeitsgrund würde deshalb eine Verfassungsänderung erfordern und müsste sorgfältig mit den politischen Volksrechten vereinbart werden. Auch die Frage, wie verbindlich ein Finanzierungsplan sein kann, müsste geklärt werden.
Gerade deshalb wäre eine Reform der Initiativregeln ernsthaft zu prüfen. Denn direkte Demokratie lebt nicht nur davon, dass die Bevölkerung über politische Wünsche abstimmen kann. Sie lebt ebenso von Transparenz über deren Konsequenzen.
Wer Milliarden verspricht, muss auch sagen, wer sie wie bezahlt. Und zwar vor der Abstimmung, nicht erst danach.
Der Bund nimmt immer mehr ein. Weshalb braucht es trotzdem höhere Steuern?
Ein Blick auf die Bundesfinanzen zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung. 2025 nahm der Bund rund 87.2 Milliarden Franken ein. Für 2027 sind bereits 93.3 Milliarden Franken budgetiert. Das sind rund 6.1 Milliarden Franken mehr innerhalb von zwei Jahren, wobei die Zahlen für 2027 noch auf Prognosen beruhen. Allein gegenüber dem Voranschlag 2026 steigen die für 2027 budgetierten Einnahmen um 3.3 Milliarden Franken. Ein wesentlicher Treiber sind die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer.
Trotzdem steht die nächste Steuererhöhung zur Diskussion.
Natürlich steigen auch die Ausgaben. Für 2027 budgetiert der Bund Ausgaben von 93.8 Milliarden Franken. Ein bedeutender Teil des Wachstums entfällt auf die soziale Wohlfahrt, die Armee und den Finanzausgleich. Gerade darin liegt jedoch die finanzpolitische Herausforderung: Wenn die Ausgaben dauerhaft mit den Einnahmen wachsen, wird jeder zusätzliche Franken rasch wieder verplant.
Aus meiner Sicht muss die Politik deshalb konsequenter über ihre Ausgabenprioritäten diskutieren. Welche Aufgaben muss der Bund tatsächlich übernehmen? Wo lassen sich Strukturen vereinfachen? Welche (Subventions-)Programme erzielen den gewünschten Nutzen? Und welche Ausgaben sind weniger dringlich als die langfristige Sicherung unserer Sozialwerke?
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die AHV über eine eigene Finanzierung verfügt und nicht einfach mit dem allgemeinen Bundeshaushalt gleichgesetzt werden kann. Zusätzliche Bundeseinnahmen stehen der AHV nicht automatisch zur Verfügung. Eine stärkere Finanzierung aus allgemeinen Bundesmitteln würde deshalb politische Entscheide über andere Ausgaben oder Einnahmen voraussetzen.
Trotzdem bleibt die grundsätzliche Frage: Weshalb wird bei neuen finanziellen Verpflichtungen so schnell über höhere Steuern diskutiert, während strukturelle Reformen und Ausgabenprioritäten kaum seriös angegangen werden?
Die Mehrwertsteuer soll es also richten, aber nur teilweise
Bundesrat und Parlament schlagen nun vor, den normalen Mehrwertsteuersatz von 8.1 auf 8.5% zu erhöhen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Medikamente bleibt bei 2.6%. Ab 2028 soll die AHV dadurch zusätzliche Einnahmen erhalten. Der Bundesrat geht von jährlich rund 1.5 Milliarden Franken aus.
Das Problem: Auch diese Mehreinnahmen reichen nicht aus, um die AHV langfristig zu stabilisieren. Selbst mit der geplanten Steuererhöhung rechnet der Bund für 2035 noch mit einem jährlichen AHV-Defizit von ungefähr drei Milliarden Franken. Ohne Steuererhöhung wären es rund fünf Milliarden Franken. Diese Vorlage verbessert somit die finanzielle Situation der AHV, löst aber ihre strukturellen Herausforderungen nicht. Die weitere Finanzierung bleibt bis auf Weiteres unklar.
Eine höhere Mehrwertsteuer belastet den Konsum. Sie erhöht die Kosten zahlreicher Waren und Dienstleistungen und schmälert damit die Kaufkraft. Gerade Haushalte mit begrenztem Einkommen werden durch Verbrauchssteuern relativ zu ihrem verfügbaren Einkommen stärker belastet. Gleichzeitig hat die Mehrwertsteuer gegenüber höheren Lohnbeiträgen einen wesentlichen Vorteil: Sie verteilt die Finanzierung auf Konsumenten verschiedener Altersgruppen. Auch Rentnerinnen und Rentner beteiligen sich über ihren Konsum daran. Dadurch ist sie gerechter.
Bundesrat und Parlamentsmehrheit sehen darin eine vergleichsweise breit abgestützte Finanzierung. Zudem würde die Erhöhung den AHV-Fonds schonen und den finanziellen Druck auf die kommenden Reformen verringern.
Aus den folgenden vier finanzpolitischen Gründen gilt es die Mehrwertsteuer-Erhöhung abzulehnen
1. Steigende Staatseinnahmen verlangen eine Diskussion über Ausgabenprioritäten.
Der Bund budgetiert für 2027 Einnahmen von 93.3 Milliarden Franken. Das sind rund 6.1 Milliarden Franken mehr als in der Rechnung 2025. Bevor Steuern erhöht werden, sollte die Politik nachvollziehbar darlegen, welche bestehenden Ausgaben überprüft und welche Einsparpotenziale ausgeschöpft werden können.
2. Mehr Steuern bedeuten noch keine nachhaltige Lösung.
Die geplante Mehrwertsteuer-Erhöhung bringt der AHV jährlich rund 1.5 Milliarden Franken. Trotzdem rechnet der Bund für 2035 weiterhin mit einem Defizit von rund drei Milliarden Franken. Die Finanzierungslücke wird reduziert, aber nicht geschlossen.
3. Die Kaufkraft der Bevölkerung ist bereits belastet.
Steigende Krankenkassenprämien, Wohnkosten und weitere Ausgaben fordern viele Haushalte. Eine höhere Mehrwertsteuer würde zusätzliche Waren und Dienstleistungen verteuern. Die Auswirkungen sind zwar je nach Konsum unterschiedlich, doch die finanzielle Belastung ist real.
4. Eine Ablehnung darf nicht einfach zu höheren Lohnbeiträgen führen.
Höhere Lohnbeiträge würden Arbeitnehmende und Arbeitgeber direkt belasten. Gerade für unsere KMU und die exportorientierte Industrie wären steigende Arbeitskosten problematisch. Deshalb braucht es eine umfassende AHV-Reform, die Finanzierung, Ausgabenentwicklung, Erwerbsanreize und Rentenalter gemeinsam betrachtet.
Die Zukunft der AHV verlangt mehr als zusätzliche Einnahmen. Die AHV ist ein Generationenversprechen. Doch dieses Versprechen kann langfristig nur bestehen, wenn wir sowohl über die Leistungen als auch über deren Finanzierung sprechen. Die Schweiz hat sich demokratisch für eine 13. AHV-Rente entschieden. Diesen Entscheid gilt es umzusetzen. Gleichzeitig muss die Politik offenlegen, welche finanziellen Folgen damit verbunden sind und welche Reformen notwendig werden. Die bevorstehende Abstimmung wirft deshalb Fragen auf, die weit über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% hinausgehen.
Wollen wir die AHV hauptsächlich durch zusätzliche Einnahmen stabilisieren? Welche Rolle sollen strukturelle Reformen spielen? Und wie stellen wir sicher, dass die Finanzierung weder die Erwerbstätigen noch die kommenden Generationen übermässig belastet?
Die Geschichte der AHV zeigt, dass unser Vorsorgesystem immer wieder an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Realitäten angepasst werden musste. Auch heute führt an dieser Diskussion kein Weg vorbei. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, wie wir die nächste AHV-Rechnung bezahlen. Sondern wie wir sicherstellen, dass auch unsere Kinder und Enkel auf eine verlässliche Altersvorsorge zählen können.